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Online-Kurs – Schutz, Befähigung, Teilhabe: Pornografie, Cybergrooming, Sexting

Online-Kurs
Digitaler Arbeitsraum

Dieser Kurs bietet angemeldeten Teilnehmer*innen einen eigenen Arbeitsraum für Videokonferenzen, Dokumentenablage und Chat.

Kursinhalt und Buchung

Buchung

Der Kurs ist leider vollständig ausgebucht.

Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis

Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und weiteren Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.

Thema: Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit

Die Ausweitung wichtiger Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen auf den digitalen Bereich führt dazu, dass sie auch online mit sexuellen Grenzverletzungen konfrontiert werden können. Dies findet vor allem in sozialen Netzwerken und Chats statt. Die Formen sexueller Gewalt und Belästigungen sind dabei vielfältig und die Rechtslage mitunter höchst komplex.

Im Online-Workshop mit den Referentinnen Cornelia Schüller und Sarah Herrmann von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll entsprechendes Wissen praxisnah vermittelt werden. Der Fokus liegt hierbei auf den Phänomenen „Pornografie“ „Cybergrooming“ und „Sexting“: Was ist hierunter jeweils zu verstehen? Wo fängt strafbares Handeln an? Wie ist die Rechtslage? Können Kinder und Jugendliche auch selber zu Täterinnen und Tätern werden? Welche Möglichkeiten gibt es, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Belästigung im digitalen Raum zu schützen – bei zeitgleicher Wahrung von Befähigung und Teilhabe? Welche Hilfsangebote im Kontext sexueller Gewalt und Belästigung online gibt es bereits?

Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag, in dem diese Fragen behandelt werden. Die Referentinnen werden zudem gemeinsam mit den Teilnehmenden die Komplexität der hier fokussierten Phänomene anhand von Fallbeispielen besprechen und Handlungsempfehlungen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit erarbeiten. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussionen.

Hinweis

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Die Dozent*innen sowie weitere Details zu Ablauf und Inhalt geben wir Ihnen rechtzeitig vorab bekannt. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgepflichten von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteur*innen, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Erziehenden, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.

Weitere Informationen zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Dozent*innen

Cornelia Schüller ist juristische Referentin im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). Dort ist sie insbesondere für die juristische Bearbeitung von Indizierungsverfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig. Auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundsatzfragen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes fällt in ihren Tätigkeitsbereich. So ist sie Teil einer Arbeitsgemeinschaft, die sich anlässlich der Jugendschutzgesetz-Novelle mit den Schutzzielen des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie dem Begriff der „persönlichen Integrität“ befasst. Zudem ist sie Mitglied des Redaktionsteams der behördeneigenen Fachzeitschrift BzKJAKTUELL. Dort dokumentiert sie Entwicklungen in der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.

Sarah Herrmann ist Referentin im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). Dort betreut sie u.a. die Veranstaltungsreihe ZUKUNFTSWERKSTATT mit dem Themenschwerpunkt „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“ und ist Teil eines interdisziplinären Teams, das sich mit der Frage struktureller Vorsorgemaßnahmen der Anbieter beschäftigt. Von 2015 bis 2022 war sie bei jugendschutz.net u. a. für die jugendmedienschutzrechtliche Bewertung und Aufarbeitung pornografischer Inhalte in Telemedien zuständig.

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