Online-Kurs – Schutz, Befähigung, Teilhabe: Indizierung jugendgefährdender Medien
Kursinhalt und Buchung
Hinweis
Die kostenfreien Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Weitere Termine
Di 3.6.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
Di 16.9.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Di 2.12.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden. Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Thema: Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend, was sind mögliche Rechtsfolgen?
Das Wort „Indizierung“ hat wohl jeder schon einmal gehört. Trotzdem gibt es in diesem Zusammenhang viele Fragen und Unklarheiten: Was wird überhaupt indiziert, wie läuft eine Indizierung ab und welche Folgen hat dies für das jeweilige Medium? Wer kann einen Antrag auf Indizierung stellen und wer entscheidet dann darüber? Was ist der Unterschied zwischen einem Alterskennzeichen „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Und was bedeutet die zunehmend aktive und kreative Nutzung digitaler Medien für den Kinder- und Jugendmedienschutz?
Diese und weitere Fragen können Sie im Online-Workshop mit Lars Cordes und Lukas Neuerburg von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den weiteren Teilnehmenden diskutieren. Dabei wird auch darauf eingegangen, was eine Indizierung für Erziehungsberechtigte und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bedeutet. Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, die Herausforderungen eines Indizierungsverfahrens an Beispielen selbst zu erleben und in Kleingruppen zu besprechen. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussion.
Weitere Informationen zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kin-dern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auf-trag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Dozent*innen
Lars Cordes
Lars Cordes ist juristischer Referent im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes der Bundes-zentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). In dieser Funktion bereitet er u. a. Indizierungsentscheidungen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien vor. Herr Cordes ist Volljurist und legte die juristischen Staatsexamina in Kiel sowie Düsseldorf ab und absolvierte einen Masterstudiengang (LL.M.) in London. Vor seiner Tätigkeit als Referent in der Bundesverwaltung war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten in Köln und Wuppertal.
Lukas Neuerburg ist Referent im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). Dort betreut er u. a. den Themenschwerpunkt „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ der Veranstaltungsreihe ZUKUNFTSWERKSTATT und ist im Bereich Jugendmedienschutz und Gaming aktiv. Bis 2022 war Lukas Neuerburg bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für die International Age Rating Coalition (IARC) als Projektmanager tätig, betreute die Weiterentwicklung sowie das Monitoring des automatisierten Alterskennzeichnungssystems für Apps und Online-Spiele und übernahm Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit der USK. Lukas Neuerburg ist Kommunikationswissenschaftler und Medienpädagoge mit dem Studienabschluss „Kinder- und Jugendmedien (M.A.)“.
Kooperationspartner
Kontakt und Buchung
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