Online-Kurs – Schutz, Befähigung, Teilhabe: Pornografie, Cybergrooming, Sexting
Kursinhalt und Buchung
Hinweis
Die kostenfreien Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Weitere Termine
Di 18.3.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?
Di 3.6.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
Di 16.9.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden. Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Die Ausweitung wichtiger Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen auf den digitalen Bereich führt dazu, dass sie auch online mit sexuellen Grenzverletzungen konfrontiert werden können. Dies findet vor allem in digitalen Diensten wie Social Media, Instant-Messaging und Online-Games statt. Die Formen sexueller Gewalt und Belästigungen sind dabei vielfältig und die Rechtslage mitunter höchst komplex.
Im Online-Workshop mit den Referentinnen Cornelia Schüller, Merle Bieler und Sarah Herrmann von der BzKJ wird entsprechendes Wissen praxisnah vermittelt. Der Fokus liegt hierbei auf den Phänomenen „Pornografie“, „Cybergrooming“ und „Sexting“ sowie der Beantwortung folgender Fragen:
Was ist hierunter jeweils zu verstehen? Welche aktuellen Herausforderungen gibt es? Wo fängt strafbares Handeln an? Können Kinder und Jugendliche auch selber zu Täter*innen werden? Wie ist die Rechtslage unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesentwicklungen? Welche Möglichkeiten gibt es, Kinder und Jugendliche zu schützen – bei zeitgleicher Wahrung von Befähigung und Teilhabe? Welche Voraussetzungen müssen dabei seitens der Anbieter digitaler Dienste gemäß der Gesetzgebung erfüllt werden? Welche Unterstützungsformen und Hilfsangebote gibt es bereits?
Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag, in dem diese Fragen behandelt werden. Im Anschluss werden die Teilnehmenden dazu eingeladen, gemeinsam mit den Referentinnen Handlungsempfehlungen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussionen.
Die Veranstaltung thematisiert unter der Berücksichtigung aktueller Entwicklungen auch Inhalte, die bereits 2023 Bestandteil des Workshops waren. Entsprechend kann der Workshop für Teilnehmer*innen, die diesen in der Vergangenheit besucht haben, ebenfalls interessant sein.
Weitere Informationen zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kin-dern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auf-trag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Dozent*innen
Merle Bieler
Merle Bieler ist Sachbearbeiterin bei der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) (www.kidd.bund.de). Dort ist sie als Medienpädagogin M.A. u.a. für den Bereich der Aufsicht über die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland zuständig. Von 2022 bis 2024 arbeitete sie bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen für das Projekt Eltern und Medien in der Konzeption und Organisation medienpädagogischer Elternabende für Bildungseinrichtungen, u. a. zu den Themen Cybergrooming und Sexting.
Cornelia Schüller
Cornelia Schüller ist juristische Referentin im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). Dort ist sie insbesondere für die juristische Bearbeitung von Indizierungsverfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig. Auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundsatzfragen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes fällt in ihren Tätigkeitsbereich. Zudem ist sie Mitglied des Redaktionsteams der behördeneigenen Fachzeitschrift BzKJAKTUELL. Dort dokumentiert sie Entwicklungen in der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Sarah Herrmann
Sarah Herrmann ist Referentin im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). Dort betreut sie u. a. die Veranstaltungsreihe ZUKUNFTSWERKSTATT mit dem Themenschwerpunkt „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“. Von 2015 bis 2022 war sie bei jugendschutz.net u. a. für die jugendmedienschutzrechtliche Bewertung und Aufarbeitung pornografischer Inhalte in Telemedien zuständig.
Kooperationspartner
Kontakt und Buchung
Kontaktieren Sie uns über kurse@kulturellebildung.de oder unter +49 2191 7940