Online-Kurs – Schutz, Befähigung, Teilhabe: Radikal online
Kursinhalt und Buchung
Hinweis
Die kostenfreien Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Weitere Termine
Di 18.3.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?
Di 3.6.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
Di 2.12.2025 (17 – 18:30 Uhr)
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden. Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Kinder und Jugendliche gelten als wichtigste Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten. Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes stellt sich daher die Frage, wie Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten wie Propaganda, Fake News oder Hate Speech, aber auch vor Interaktionsrisiken wie einer direkten Ansprache zur Radikalisierung geschützt werden können. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch ein Recht auf digitale Teilhabe und Befähigung haben. Wie aber können diese Rechte gemäß Kinder- und Jugendmedienschutz in ein passendes Verhältnis gesetzt werden, um Kinder vor Radikalisierung und extremistischen Inhalten bestmöglich zu schützen? Welche Rolle spielen Soziale Netzwerke, Messenger und digitale Spiele bei einer möglichen Radikalisierung? Wie wirken sich Künstliche Intelligenz und anbieterseitige Empfehlungssysteme in diesem Zusammenhang aus? Warum können gerade Kinder und Jugendliche be-sonders anfällig für extremistische Online-Inhalte und -Ansprachen sein?
Mit diesen und weiteren Fragen soll sich im Workshop auf Vortrags- und Diskussionsebene mit den Teilnehmenden auseinandergesetzt werden. Darauf aufbauend, wird sich mit verschiedenen Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden und beeinträchtigenden Inhalten und Interaktionen beschäftigt. Beispiele aus der Indizierung von jugendgefährdenden Medien sowie die Vorstellung anbieterseitiger Vorsorgemaßnahmen runden den Workshop ab.
Der Online-Workshop mit Martin Müsgens, Niklas Schmidt und Martin Holbach von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz beginnt mit einem einführenden Vortrag. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, sich selbst einen Eindruck von den gefährdenden Inhalten zu verschaffen und werden zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch eingeladen. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussion. Die Veranstaltung thematisiert unter der Berücksichtigung ak-tueller Entwicklungen auch Inhalte, die bereits 2023 Bestandteil des Workshops waren. Entsprechend kann der Workshop für Teilnehmer*innen, die diesen in der Vergangenheit besucht haben, ebenfalls interessant sein.
Weitere Informationen zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kin-dern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auf-trag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Dozent*innen
Martin Müsgens
Martin Müsgens ist Referent und stellvertretender Referatsleiter im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). Dort betreut er u. a. das Veranstaltungs- und Diskursformat ZUKUNFTSWERKSTATT mit Fokus „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ sowie den Bereich Förderung. Müsgens ist Diplom-Soziologe und ausgebildeter Lehrer mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich „Digitale Medien“.
Niklas Schmidt
Niklas Schmidt ist als juristischer Referent bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de) tätig. Er ist der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (www.kidd.bund.de) zugeordnet und beschäftigt sich dort mit der Aufsicht über zentrale Anbieterpflichten des Kinder- und Jugendmedienrechts. Sein Tätigkeitsbereich umfasst dabei die gesamte Bandbreite der Aufsichtstätigkeit, von einem ersten Monitoring der Anbieterlandschaft bis zur konkreten Rechtsdurchsetzung in förmlichen Verwaltungs- und Bußgeldverfahren.
Martin Holbach
Martin Holbach ist juristischer Referent im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes / Prüfstelle bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). In diesem Rahmen bereitet er u. a. Indizierungsentscheidungen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien vor, betreut Zweifelsfallverfahren und beantwortet Bürger- und Presseanfragen. Zudem ist er Ansprechpartner für den Austausch mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Kooperationspartner
Kontakt und Buchung
Kontaktieren Sie uns über kurse@kulturellebildung.de oder unter +49 2191 7940