Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Doom Scrolling, FOMO, Lootboxen: Exzessive Mediennutzung und mögliche Gegenmaßnahmen
Digitale Medien bieten Kindern und Jugendlichen vielseitige Chancen für kulturelle Teilhabe, Austausch und zur Vernetzung mit anderen Personen – Freizeittätigkeiten, die für junge Menschen einen wichtigen Bestandteil ihres Lebens darstellen und heutzutage nicht mehr wegzudenken sind. Doch neben den Möglichkeiten, die die digitale Welt bietet, werden immer wieder Befürchtungen laut, Kinder und Jugendliche könnten dadurch „mediensüchtig“ und so in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden. Vor allem diverse Ausgestaltungen und integrierte Funktionen der digitalen Angebote stehen im Verdacht, besonders verlockend zu sein: Endlose Feeds, Empfehlungsschleifen, simuliertes Glücksspiel oder auch Lootboxen. Kinder und Jugendliche gelten dabei als besonders vulnerable Nutzendengruppe.
Im Online-Workshop mit den Referierenden Silja Krieger, Sebastian Flick und Lukas Neuerburg von der BzKJ erfahren Sie, welche Faktoren und Funktionen innerhalb der Online-Plattformen zu einem Kontrollverlust und einer exzessiven Mediennutzung beitragen können. Darüber hinaus geht es darum, zu welchen Gegenmaßnahmen Plattform-Anbieter unter dem Digital Services Act (DSA) der EU verpflichtet sind, um einen möglichst hohen Schutz für Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt zu gewährleisten. Abschließend wird gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert was benötigt wird, um eine gesunde Mediennutzung durch das Zusammenspiel von Regulierung, Prävention und aktiver Nutzungsbegleitung gelingen zu lassen. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussionen.
Hinweis
Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).
Termin
Kursgebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Kursleitung
Silja Krieger
Sebastian Flick
Lukas Neuerburg
Ort / Format
Kursnummer
CO411
Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.
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Di 1.6.2027 (17 – 18:30 Uhr)
Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?
Di 14.9.2027 (17 – 18:30 Uhr)
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Di 30.11.2027 (17 – 18:30 Uhr)
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Kursleitung
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Silja Krieger
Gastdozent*in
Silja Krieger ist Sachbearbeiterin bei der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Zu ihren Hauptaufgaben gehören unter anderem die Überprüfung der Vorsorgemaßnahmen von Online-Plattformen (Art. 28 Abs. 1 DSA), die Sichtung von kindgerechten AGBs (Art. 14 Abs. 3 DSA), die Kontrolle der Alterskennzeichnung auf Streaming-Diensten (§ 14a JuSchG) und das Erstellen von Gutachten. Zuvor arbeitete sie für etwas mehr als zwei Jahre als Redakteurin in der Film- und Fernsehbranche und war dort für unterschiedliche Fernsehproduktionen tätig. Mittlerweile arbeitet sie als Medienwissenschaftlerin. In ihren Abschlussarbeiten beschäftigte sie sich mit der Relevanz von Storytelling in Grundschulbüchern und der Bedeutsamkeit von Lieblingscharakteren bei Kindern für das Lernen. Silja Krieger hat einen Studienabschluss in „Medienkommunikation“ (B.A.) und in „Medienwissenschaft“ (M.A.).
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Sebastian Flick
Gastdozent*in
Sebastian Flick ist juristischer Referent bei der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Zu seinen Hauptaufgaben zählen unter anderem die Betreuung von Verwaltungsverfahren gegenüber Anbietern hinsichtlich der Vorsorgemaßnahmen bei Online-Plattformen gemäß Art. 28 DSA und die Alterskennzeichnungspflicht für Film- und Spieleplattformen gemäß § 14a JuSchG. Sebastian Flick ist Volljurist und war bis 2024 als Anwalt tätig.
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Lukas Neuerburg
Gastdozent*in
Lukas Neuerburg ist Referent im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Dort betreut er u. a. den Themenschwerpunkt „Kontrollverlust in digitalen Umgebungen“ der Veranstaltungsreihe ZUKUNFTSWERKSTATT und ist im Bereich Jugendmedienschutz und Gaming aktiv. Bis 2022 war Lukas Neuerburg bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für die International Age Rating Coalition (IARC) als Projektmanager tätig, betreute die Weiterentwicklung sowie das Monitoring des automatisierten Alterskennzeichnungssystems für Apps und Online-Spiele und übernahm Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit der USK. Lukas Neuerburg ist Kommunikationswissenschaftler und Medienpädagoge mit dem Studienabschluss „Kinder- und Jugendmedien (M.A.)“.
Der Tagungsort

Die Akademie der Kulturellen Bildung
Die Akademie liegt zwischen Köln, Düsseldorf und Wuppertal – mitten in der Natur. Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Tagungsort.
Häufig gestellte Fragen
Wie sind die Kurszeiten?
Unsere Kurse beginnen in der Regel am Nachmittag. Kurszeiten sind von 9/9:15 Uhr bis 12:15/12:30 Uhr sowie von 15 Uhr bis 18:15 Uhr. Abweichende Kurszeiten sind in den Ausschreibungen angegeben. In vielen Kursen findet auch noch eine Abendeinheit statt. Zwischen Mittagessen und Kaffeepause gibt es eine 90-minütige Mittagspause – für Gespräche, zum Besuch der Bibliothek oder für einen erholsamen Spaziergang durch den umliegenden Wald. Kursgruppen präsentieren ihre Ergebnisse donnerstagabends den Teilnehmenden anderer Kurse sowie Gästen als Mitmachaktion, Ausstellung, Medienvorführung oder im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung.
Kann ich für den Kurs eine Förderung erhalten?
In Nordrhein-Westfalen sind unsere Kurse als Bildungsurlaub anerkannt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie den Kurs als Bildungsurlaub nutzen möchten, und wir senden Ihnen die benötigten Unterlagen zu. In den anderen Bundesländern stellen wir gern einen Antrag auf Anerkennung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bedingungen des jeweiligen Landes. Weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung finden Sie unter Bildungsurlaub und Förderungen.
Wann bekomme ich die Rechnung und wie kann ich bezahlen?
Etwa 3 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie von uns die Rechnung für die Kursgebühr sowie die Unterkunft/Verpflegung. Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag per Überweisung bis zu Ihrer Anreise, damit wir Ihre Teilnahme bestmöglich vorbereiten können.

