Online-Kurs – Schutz, Befähigung, Teilhabe: Indizierung jugendgefährdender Medien

Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis

Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.

Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?

Das Wort „Indizierung“ hat wohl jeder schon einmal gehört. Trotzdem gibt es in diesem Zusammenhang viele Fragen und Unklarheiten: Was wird überhaupt indiziert, wie läuft eine Indizierung ab und welche Folgen hat dies für das jeweilige Medium? Wer kann einen Antrag auf Indizierung stellen und wer entscheidet dann darüber? Was ist der Unterschied zwischen einem Alterskennzeichen „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Und was bedeutet die zunehmend aktive und kreative Nutzung digitaler Medien für den Kinder- und Jugendmedienschutz?

Diese und weitere Fragen können Sie im Online-Workshop mit Julia Bernstein und Christina Fuhs von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den weiteren Teilnehmenden diskutieren. Dabei wird auch darauf eingegangen, was eine Indizierung für Erziehungsberechtigte und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bedeutet. Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, die Herausforderungen eines Indizierungsverfahrens an Beispielen selbst zu erleben und in Kleingruppen zu besprechen. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussion.

Hinweis

Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).

Termin

Kursgebühr

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Kursleitung

Julia Bernstein
Christina Fuhs

Ort / Format

Kursnummer

CO411-2

Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?

Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.

Weitere Kurse der Reihe „Schutz, Befähigung, Teilhabe“

Di 16.3.2027 (17 – 18:30 Uhr)
Doom Scrolling, FOMO, Lootboxen: Exzessive Mediennutzung und mögliche Gegenmaßnahmen

Di 14.9.2027 (17 – 18:30 Uhr)
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten

Di 30.11.2027 (17 – 18:30 Uhr)
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit

Über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).

Kursleitung

  • Julia Bernstein

    Gastdozent*in

    Julia Bernstein ist seit Anfang des Jahres 2026 juristische Referentin im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Dort ist sie insbesondere für die juristische Bearbeitung von Indizierungsverfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig. Zuvor war Julia Bernstein als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt im Asyl- und Sozialrecht tätig. Im Rahmen der Mitarbeit in einem juristischen Arbeitskreis engagiert sie sich für die Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung.

  • Christina Fuhs

    Gastdozent*in

    Christina Fuhs ist seit 2023 bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes tätig. Dort ist sie hauptsächlich für den Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung zuständig und organisiert federführend den Beirat der BzKJ. Bis 2023 war Christina Fuhs Studentin an der Universität zu Köln und ehrenamtlich für die Umsetzung der Kinderrechte als Workshopleiterin mit den Schwerpunkten digitale Teilhabe und Wohlergehen tätig. Christina Fuhs ist Medienpädagogin und Medienwissenschaftlerin mit dem Studienabschlüssen „Intermedia und allgemeine Erziehungswissenschaft (M.A.)“ sowie „Medienkulturwissenschaft (BA)“.

Der Tagungsort

Die Akademie der Kulturellen Bildung

Die Akademie liegt zwischen Köln, Düsseldorf und Wuppertal – mitten in der Natur. Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Tagungsort.

Häufig gestellte Fragen

Wie sind die Kurszeiten?

Unsere Kurse beginnen in der Regel am Nachmittag. Kurszeiten sind von 9/9:15 Uhr bis 12:15/12:30 Uhr sowie von 15 Uhr bis 18:15 Uhr. Abweichende Kurszeiten sind in den Ausschreibungen angegeben. In vielen Kursen findet auch noch eine Abendeinheit statt. Zwischen Mittagessen und Kaffeepause gibt es eine 90-minütige Mittagspause – für Gespräche, zum Besuch der Bibliothek oder für einen erholsamen Spaziergang durch den umliegenden Wald. Kursgruppen präsentieren ihre Ergebnisse donnerstagabends den Teilnehmenden anderer Kurse sowie Gästen als Mitmachaktion, Ausstellung, Medienvorführung oder im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung.

Kann ich für den Kurs eine Förderung erhalten?

In Nordrhein-Westfalen sind unsere Kurse als Bildungsurlaub anerkannt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie den Kurs als Bildungsurlaub nutzen möchten, und wir senden Ihnen die benötigten Unterlagen zu. In den anderen Bundesländern stellen wir gern einen Antrag auf Anerkennung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bedingungen des jeweiligen Landes. Weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung finden Sie unter Bildungsurlaub und Förderungen.

Wann bekomme ich die Rechnung und wie kann ich bezahlen?

Etwa 3 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie von uns die Rechnung für die Kursgebühr sowie die Unterkunft/Verpflegung. Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag per Überweisung bis zu Ihrer Anreise, damit wir Ihre Teilnahme bestmöglich vorbereiten können.

Kooperationspartner

  • Logo Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
  • Logo Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD)

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Anmeldung oder zum Ablauf?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Kontaktieren Sie uns über info@kulturellebildung.de
oder über +49 (0) 2191 794 0