Online-Kurs – Schutz, Befähigung, Teilhabe: Indizierung jugendgefährdender Medien
Dieser Kurs bietet angemeldeten Teilnehmer*innen einen eigenen Arbeitsraum für Videokonferenzen, Dokumentenablage und Chat.
Kursinhalt und Buchung
Buchung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und weiteren Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Thema: Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend, was sind mögliche Rechtsfolgen?
Das Wort „Indizierung“ hat wohl jeder schon einmal gehört. Trotzdem gibt es in diesem Zusammenhang viele Fragen und Unklarheiten: Was wird überhaupt indiziert, wie läuft eine Indizierung ab und welche Folgen hat dies für das jeweilige Medium? Wer kann einen Antrag auf Indizierung stellen und wer entscheidet dann darüber? Was ist der Unterschied zwischen einem Alterskennzeichen „Ab 18 Jahren“ und einer Indizierung? Und was bedeutet die zunehmend aktive und kreative Nutzung digitaler Medien für den Kinder- und Jugendmedienschutz?
Diese und weitere Fragen können Sie im Online-Workshop mit Cosima Piehler und Martin Müsgens von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie den weiteren Teilnehmenden diskutieren. Dabei wird auch darauf eingegangen, was eine Indizierung für Erziehungsberechtigte und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bedeutet. Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, die Schwierigkeiten eines Indizierungsverfahrens an Beispielen selbst zu erleben. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussion.
Hinweis
Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Die Dozent*innen sowie weitere Details zu Ablauf und Inhalt geben wir Ihnen rechtzeitig vorab bekannt. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgepflichten von Medienanbietern. Zudem vernetzt sie alle im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteur*innen, fördert die kontinuierliche Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ermöglicht Erziehenden, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung.
Weitere Termine
Di 6.6.2023 (17 – 18:30 Uhr)
Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
Di 19.9.2023 (17 – 18:30 Uhr)
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Di 5.12.2023 (17 – 18:30 Uhr)
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Dozent*innen
Cosima Piehler
Cosima Piehler ist juristische Referentin im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes sowie im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention, Kommunikation bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). In diesem Rahmen bereitet sie u.a. Indizierungsentscheidungen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien vor. Zudem begleitet sie die Veranstaltungsreihe ZUKUNFTSWERKSTATT juristisch und ist Teil eines interdisziplinären Teams, das sich mit der Frage struktureller Vorsorgemaßnahmen der Anbieter beschäftigt.
Martin Müsgens
Martin Müsgens ist Referent und stellvertretender Referatsleiter im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes, Prävention und Kommunikation bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (www.bzkj.de). Dort betreut er u. a. das Veranstaltungs- und Diskursformat ZUKUNFTSWERKSTATT mit Fokus „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ sowie den Bereich Förderung. Müsgens ist Diplom-Soziologe und ausgebildeter Lehrer mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich „Digitale Medien“.