Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Die Ausweitung wichtiger Erfahrungsräume von Kindern und Jugendlichen auf den digitalen Bereich führt dazu, dass sie auch online mit sexualisierter Gewalt konfrontiert werden können. Dies findet vor allem in digitalen Diensten wie Social Media, Instant-Messaging und Online-Games statt. Die Formen digitaler sexualisierter Gewalt sind dabei vielfältig und die Rechtslage mitunter höchst komplex.
Im Online-Workshop mit den Referentinnen Cornelia Schüller, Merle Bieler und Sarah Herrmann von der BzKJ wird entsprechendes Wissen praxisnah vermittelt. Der Fokus liegt hierbei auf den Phänomenen „Pornografie“, „Cybergrooming“ und „Non-konsensuales Sexting“ sowie der Beantwortung folgender Fragen:
Was ist hierunter jeweils zu verstehen? Welche aktuellen Herausforderungen gibt es? Wo fängt strafbares Handeln an? Können sich auch Kinder und Jugendliche wegen digitaler sexualisierter Gewalt (Stichwort Peer-Gewalt) strafbar machen? Wie ist die Rechtslage unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesentwicklungen? Welche Möglichkeiten gibt es, Kinder und Jugendliche zu schützen – bei zeitgleicher Wahrung von Befähigung und Teilhabe? Welche Voraussetzungen müssen dabei seitens der Anbieter digitaler Dienste gemäß der Gesetzgebung erfüllt werden? Welche Unterstützungsformen und Hilfsangebote gibt es bereits?
Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag, in dem diese Fragen behandelt werden. Im Anschluss werden die Teilnehmenden dazu eingeladen, gemeinsam mit den Referentinnen Handlungsempfehlungen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit zu erarbeiten. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussionen.
Hinweis
Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).
Termin
Kursgebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Kursleitung
Cornelia Schüller
Merle Bieler
Sarah Herrmann
Ort / Format
Kursnummer
CO411-4
Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.
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Doom Scrolling, FOMO, Lootboxen: Exzessive Mediennutzung und mögliche Gegenmaßnahmen
Di 1.6.2027 (17 – 18:30 Uhr)
Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?
Di 14.9.2027 (17 – 18:30 Uhr)
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Über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Kursleitung
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Cornelia Schüller
Gastdozentin
Cornelia Schüller ist juristische Referentin im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Dort ist sie insbesondere für die juristische Bearbeitung von Indizierungsverfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zuständig. Auch die Auseinandersetzung mit rechtlichen Grundsatzfragen des gesetzlichen Jugendmedienschutzes fällt in ihren Tätigkeitsbereich. Zudem ist sie Mitglied des Redaktionsteams der behördeneigenen Fachzeitschrift BzKJAKTUELL. Dort dokumentiert sie Entwicklungen in der Spruchpraxis der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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Merle Bieler
Gastdozentin
Merle Bieler ist Sachbearbeiterin bei der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD). Dort ist sie als Medienpädagogin M.A. u. a. für den Bereich der Aufsicht über die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen von Online-Plattformen primär mit Sitz in Deutschland zuständig. Von 2022 bis 2024 arbeitete sie bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen für das Projekt Eltern und Medien in der Konzeption und Organisation medienpädagogischer Elternabende für Bildungseinrichtungen, u. a. zu den Themen Cybergrooming und Sexting.
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Sarah Herrmann
Gastdozentin
Sarah Herrmann ist Referentin im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Dort betreut sie u. a. die Veranstaltungsreihe ZUKUNFTSWERKSTATT mit dem Themenschwerpunkt „Sexuelle Gewalt und Belästigung im digitalen Raum“. Von 2015 bis 2022 war sie bei jugendschutz.net u. a. für die jugendmedienschutzrechtliche Bewertung und Aufarbeitung pornografischer Inhalte in Telemedien zuständig.
Der Tagungsort

Die Akademie der Kulturellen Bildung
Die Akademie liegt zwischen Köln, Düsseldorf und Wuppertal – mitten in der Natur. Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Tagungsort.
Häufig gestellte Fragen
Wie sind die Kurszeiten?
Unsere Kurse beginnen in der Regel am Nachmittag. Kurszeiten sind von 9/9:15 Uhr bis 12:15/12:30 Uhr sowie von 15 Uhr bis 18:15 Uhr. Abweichende Kurszeiten sind in den Ausschreibungen angegeben. In vielen Kursen findet auch noch eine Abendeinheit statt. Zwischen Mittagessen und Kaffeepause gibt es eine 90-minütige Mittagspause – für Gespräche, zum Besuch der Bibliothek oder für einen erholsamen Spaziergang durch den umliegenden Wald. Kursgruppen präsentieren ihre Ergebnisse donnerstagabends den Teilnehmenden anderer Kurse sowie Gästen als Mitmachaktion, Ausstellung, Medienvorführung oder im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung.
Kann ich für den Kurs eine Förderung erhalten?
In Nordrhein-Westfalen sind unsere Kurse als Bildungsurlaub anerkannt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie den Kurs als Bildungsurlaub nutzen möchten, und wir senden Ihnen die benötigten Unterlagen zu. In den anderen Bundesländern stellen wir gern einen Antrag auf Anerkennung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bedingungen des jeweiligen Landes. Weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung finden Sie unter Bildungsurlaub und Förderungen.
Wann bekomme ich die Rechnung und wie kann ich bezahlen?
Etwa 3 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie von uns die Rechnung für die Kursgebühr sowie die Unterkunft/Verpflegung. Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag per Überweisung bis zu Ihrer Anreise, damit wir Ihre Teilnahme bestmöglich vorbereiten können.

