Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Kinder und Jugendliche gelten als wichtigste Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten. Aus Sicht des Kinder- und Jugendmedienschutzes stellt sich die Frage, wie Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten im Bereich Extremismus, Propaganda, Fake News oder Hate Speech geschützt werden können. Dabei sind auch Interaktionsrisiken wie eine direkte, zunächst oft harmlos anmutende Ansprache zur schrittweisen Radikalisierung mitzudenken. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Kinder nicht nur ein Recht auf Schutz, sondern auch ein Recht auf digitale Teilhabe und Befähigung haben.
Wie aber können diese Rechte gemäß Kinder- und Jugendmedienschutz in ein passendes Verhältnis gesetzt werden, um Kinder vor Radikalisierung und extremistischen Inhalten bestmöglich zu schützen? Welche Rolle spielen Soziale Netzwerke, Messenger und digitale Spiele bei einer möglichen Radikalisierung? Wie wirken sich Künstliche Intelligenz und anbieterseitige Empfehlungssysteme in diesem Zusammenhang aus? Warum können gerade Kinder und Jugendliche besonders anfällig für extremistische Online-Inhalte und -Ansprachen sein?
Mit diesen und weiteren Fragen wird sich im Workshop auf Vortrags- und Diskussionsebene mit den Teilnehmenden auseinandergesetzt. Darauf aufbauend, wird sich mit verschiedenen Möglichkeiten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden und beeinträchtigenden Inhalten und Interaktionen beschäftigt. Beispiele aus der Indizierung von jugendgefährdenden Medien sowie die Vorstellung anbieterseitiger Vorsorgemaßnahmen runden den Workshop ab.
Der Online-Workshop mit Lars Cordes, Martin Müsgens und Niklas Schmidt von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) beginnt mit einem einführenden Vortrag. Die Teilnehmenden haben zudem die Möglichkeit, sich selbst einen Eindruck von den gefährdenden Inhalten zu verschaffen und werden zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch eingeladen. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Fragen und Diskussion.
Hinweis
Die Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD).
Termin
Kursgebühr
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Kursleitung
Lars Cordes
Martin Müsgens
Niklas Schmidt
Ort / Format
Kursnummer
CO411-3
Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.
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Doom Scrolling, FOMO, Lootboxen: Exzessive Mediennutzung und mögliche Gegenmaßnahmen
Di 1.6.2027 (17 – 18:30 Uhr)
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Di 30.11.2027 (17 – 18:30 Uhr)
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Über die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).
Kursleitung
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Lars Cordes
Gastdozent*in
Lars Cordes ist juristischer Referent im Bereich des gesetzlichen Jugendmedienschutzes der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). In dieser Funktion bereitet er u. a. Indizierungsentscheidungen der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien vor. Herr Cordes ist Volljurist und legte die juristischen Staatsexamina in Kiel sowie Düsseldorf ab und absolvierte einen Masterstudiengang (LL.M.) in London. Vor seiner Tätigkeit als Referent in der Bundesverwaltung war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten in Köln und Wuppertal.
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Martin Müsgens
Gastdozent*in
Martin Müsgens ist Referent im Bereich Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Dort betreut er u. a. das Veranstaltungs- und Diskursformat ZUKUNFTSWERKSTATT mit Fokus „Gefährdung der Demokratiefähigkeit“ sowie den Bereich Förderung und die Kooperation mit klicksafe. Müsgens ist Diplom-Soziologe und ausgebildeter Lehrer mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich „Digitale Medien“.
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Niklas Schmidt
Gastdozent*in
Niklas Schmidt ist als juristischer Referent bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) tätig. Er ist der „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) zugeordnet und beschäftigt sich dort mit der Aufsicht über zentrale Anbieterpflichten des Kinder- und Jugendmedienrechts. Sein Tätigkeitsbereich umfasst dabei die gesamte Bandbreite der Aufsichtstätigkeit, von einem ersten Monitoring der Anbieterlandschaft bis zur konkreten Rechtsdurchsetzung in förmlichen Verwaltungs- und Bußgeldverfahren.
Der Tagungsort

Die Akademie der Kulturellen Bildung
Die Akademie liegt zwischen Köln, Düsseldorf und Wuppertal – mitten in der Natur. Hier finden Sie alle Informationen zu unserem Tagungsort.
Häufig gestellte Fragen
Wie sind die Kurszeiten?
Unsere Kurse beginnen in der Regel am Nachmittag. Kurszeiten sind von 9/9:15 Uhr bis 12:15/12:30 Uhr sowie von 15 Uhr bis 18:15 Uhr. Abweichende Kurszeiten sind in den Ausschreibungen angegeben. In vielen Kursen findet auch noch eine Abendeinheit statt. Zwischen Mittagessen und Kaffeepause gibt es eine 90-minütige Mittagspause – für Gespräche, zum Besuch der Bibliothek oder für einen erholsamen Spaziergang durch den umliegenden Wald. Kursgruppen präsentieren ihre Ergebnisse donnerstagabends den Teilnehmenden anderer Kurse sowie Gästen als Mitmachaktion, Ausstellung, Medienvorführung oder im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung.
Kann ich für den Kurs eine Förderung erhalten?
In Nordrhein-Westfalen sind unsere Kurse als Bildungsurlaub anerkannt. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, dass Sie den Kurs als Bildungsurlaub nutzen möchten, und wir senden Ihnen die benötigten Unterlagen zu. In den anderen Bundesländern stellen wir gern einen Antrag auf Anerkennung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Bedingungen des jeweiligen Landes. Weitere Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung finden Sie unter Bildungsurlaub und Förderungen.
Wann bekomme ich die Rechnung und wie kann ich bezahlen?
Etwa 3 Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie von uns die Rechnung für die Kursgebühr sowie die Unterkunft/Verpflegung. Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag per Überweisung bis zu Ihrer Anreise, damit wir Ihre Teilnahme bestmöglich vorbereiten können.

