Schutzkonzepte in der Kulturellen Bildung
Die pädagogische Arbeit mit den Künsten, den Medien der Kulturellen Bildung, ist mit besonderen Herausforderungen beim Schutz vor Missbrauch, Gewalt oder psychischen Verletzungen verbunden. Ähnlich wie im Sport ist in zahlreichen künstlerischen Sparten wie Theater, Tanz oder Musik die körperliche Nähe, aber auch eine emotionale Öffnung der Beteiligten unumgänglich. Dies kann Risikosituationen und Grenzverletzungen bergen.
Eine weitere Herausforderung liegt in den vielfach offenen Strukturen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, mit zum Teil unüberprüfbaren Profilen etwa von Honorarkräften oder Ehrenamtlichen. Dies kann Täter*innen-Strategien erleichtern. Andererseits bieten die Künste aber auch Sensibilisierungs- und Stärkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, indem sie sich auch kritischen Themen auf einer spielerischen und künstlerischen Ebene nähern.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), der Dachverband für kulturelle Kinder- und Jugendbildung in Deutschland, ein Schutzkonzept vorgelegt, das die bundesweiten Fachstrukturen zur Entwicklung eigener partizipativer Konzepte nutzen können. Bei der partizipativen Erstellung beschreiben u. a. Einrichtungen, Vereine und Verbände Momente und Situationen ihrer aktiven Bildungsarbeit, in denen besondere Aufmerksamkeit gefordert ist, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und Unwohlsein zu schützen. Die Konzepte geben darüber hinaus Handlungsanleitungen, was in Verdachtsfällen oder bei vorliegender sexualisierter Gewalt zu tun ist, wer Ansprechpartner*in sein und Hilfe anbieten kann.
Es ist eine grundlegende Aufgabe, Präventionsmaßnahmen in sämtlichen Angeboten der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und in den Modulen der kulturpädagogischen Aus- und Weiterbildung fest zu verankern. Es sollte für alle Organisationen selbstverständlich werden, eigene Schutzkonzepte zu erstellen, anzuwenden und stetig weiterzuentwickeln. Dabei sollten die Fachstrukturen der Kulturellen Bildung ihre Besonderheiten und Potenziale ihrer sich stark unterscheidenden Handlungsfelder und spartenspezifischen Bedingungen berücksichtigen.
Auf diese Weise lassen sich systematisch Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt, Gewalt in digitalen Medien und sozialen Netzwerken sowie gegen psychische Verletzungen wie Diskriminierung oder Mobbing verankern.
Entsprechend ist auch die Akademie gefordert, ihre Konzepte für Organisationen und Einrichtungen weiterzuentwickeln, Präventionsmaßnahmen in den Modulen der Fort- und Weiterbildungen festzulegen sowie Multiplikator*innen, Pädagog*innen und Künstler*innen für deren Umsetzung zu sensibilisieren.