Zu den Hauptinhalten springen Zur Hauptnavigation springen

Merkzettel

Kursname Kursnummer
Keine Kurse auf Ihrem Merkzettel

Noch nicht sicher, ob Sie richtig liegen?
Wir sind hier, um zu helfen:

Einleitung

Mit diesem Schutzkonzept möchten wir die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW zu einem sicheren Ort für alle machen – für Kinder, Jugendliche, Mitarbeitende und Gäste. Die Akademie der Kulturellen Bildung ist eine bundesweit führende Einrichtung für Qualifizierung, Forschung und Entwicklung in der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kulturellen Bildung. Unser Leitbild setzt auf Teilhabe, Vielfalt, künstlerische Freiheit und demokratische Werte. In der Verantwortung für diese Werte schaffen wir Schutzräume. Wir beugen jeglichen Formen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen vor und stellen uns diesen entgegen. Dafür setzen wir Maßnahmen um, legen klare Verfahrenswege fest und fördern eine Kultur der Achtsamkeit und Transparenz.

Das Selbstverständnis der Akademie der Kulturellen Bildung als Fort- und Weiterbildungseinrichtung für Fachkräfte der Kinder- und Jugendbildung ist geprägt von:

  • Interdisziplinarität in Kunst und Pädagogik
  • Nachhaltigkeit in der Fortbildung
  • Persönlichkeitsbildung und professioneller Haltung
  • Diversität, Inklusion und Partizipation

Diese Werte, fest verankert in unserem Leitbild, bilden die Grundlage für unser Schutzkonzept. Es setzt auf Sensibilisierung, Prävention, selbstkritische Reflexion und klare Handlungsanweisungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Akademie verpflichtet sich, sichere Räume zu schaffen, in denen sich alle Beteiligten geschützt, respektiert und gehört fühlen. Für (Verdachts-) Fälle enthält das Konzept eine Notfallstrategie (Kapitel 5).

In einem ersten Schritt richtet sich das Schutzkonzept speziell auf die Schutzinteressen von Kindern und Jugendlichen. Wir planen eine schrittweise Erweiterung, die alle Menschen an der Akademie berücksichtigt.

1. Begriffsbestimmungen

Im Folgenden werden die Begriffe Gewalt, sexualisierte Gewalt und Grenzverletzung definiert:

Awareness
Der englische Begriff ‚awareness‘ lässt sich mit Achtsamkeit oder Bewusstsein übersetzen. Im deutschsprachigen Raum steht der Begriff für eine Haltung und Praxis, die Diskriminierung und (sexualisierter) Gewalt entgegenwirkt und konsensbasiertes Handeln fördert. Awareness meint eine Struktur vor Ort zu etablieren, durch die von Diskriminierung und Gewalt betroffene Personen eine parteiliche Unterstützung erfahren. Auch aufklärende Gespräche mit diskriminierenden oder gewaltausübenden Personen (dgP) gehören zu dieser Arbeit (vgl. BMFSFJ Programmkonferenz Dele 03/ 2024).

Gewalt ist die gezielte Ausübung von physischem, psychischem oder strukturellem Zwang gegenüber einer anderen Person oder Gruppe, die deren Rechte, Sicherheit oder Würde verletzt oder bedroht. Gewalt kann sich äußern in:

  • Grenzverletzungen, Kontrolle
  • Ausgrenzung z. B. durch Machtungleichgewichte, diskriminierende Normen
  • finanzieller Abhängigkeit
  • direkter körperlicher Gewalt
  • sexueller Gewalt
  • psychischer Gewalt (Drohungen, Erniedrigung, Einschüchterung)

Die Anwendung von Gewalt zielt häufig auf: Ausübung von Dominanz, Machtkonzentration oder Schädigung. Gewalt kann innerhalb einer Personengruppe, zwischen Gruppen oder selbstverletzend auftreten. Eine besondere Form ist digitale Gewalt, oft auch unter dem Begriff Cybermobbing bekannt.

Sexualisierte Gewalt bezeichnet alle Verhaltensweisen, bei denen sexuelle Anzüglichkeiten, Handlungen oder Druck gegen eine Person ausgeübt werden, um sexuelle Befriedigung, Dominanz oder Kontrolle zu erlangen. Dazu zählen:

  • direkte sexuelle Übergriffe (z. B. sexuelle Belästigung oder Missbrauch, Grenzverletzungen, Vergewaltigung)
  • sexuelle Ausbeutung
  • Androhung oder Ausnutzung sexueller Gewalt, oft im Zusammenhang mit Abhängigkeit, Machtungleichgewicht oder Zwang.

Das Ziel sexualisierter Gewalt ist oft die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung oder Einschüchterung der betroffenen Person.

Grenzverletzungen betreffen Verhaltensweisen, die die persönlichen, physischen oder emotionalen Grenzen einer anderen Person missachten oder überschreiten. Typische Formen sind:

  • Physisch: unerwünschtes Anfassen, Umarmungen oder andere Berührungen
  • Psychisch: ständige Kritik, Herabsetzung, Demütigung, Manipulation oder Einschüchterung
  • Sexuell: sexuelle Anspielungen oder Handlungen ohne klare Zustimmung
  • Emotional: Kontrollverhalten, Besitzansprüche, emotionale Manipulation oder Erpressung.
  • Datenschutz- und Privatsphäre: Ausspähen und Weitergabe persönlicher Informationen, Tracking oder Offenlegung von persönlichen Daten ohne Zustimmung

Wesentlich ist, ob eine Grenze – ausgesprochen oder klar erkennbar – nicht respektiert oder überschritten wird. Zustimmung, Respekt und Rücksichtnahme sind zentrale Maßstäbe im Umgang miteinander.

2. Selbstverständnis der Akademie der Kulturellen Bildung

Das Leitbild definiert die grundlegenden Werte und übergeordneten Ziele der Akademie der Kulturellen Bildung. Der Verhaltenskodex übersetzt diese Werte in konkrete, verbindliche Verhaltensregeln für den Alltag, zum Beispiel im Umgang miteinander, bei Fragen von Integrität oder in Bezug auf Compliance.

2.1. Leitbild der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW

Die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW wurde 1958 gegründet. Sie ist das zentrale Institut für kulturelle Kinder und Jugendbildung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Fortbildungsakademie für Fachkräfte der Jugend, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit ist sie eine anerkannte Einrichtung der Kinder- und Jugendförderung und qualifiziert im gesamten Themenspektrum der Kulturellen Bildung. Musik, Baukultur, Tanz, Theater, Spiel, Literatur & Sprache, Bildende Kunst, Medien, allgemeine Kulturpädagogik und Sozialpsychologie & Beratung – als einzige Einrichtung in Deutschland bietet sie Fort- und Weiterbildung in allen genannten Fachdisziplinen sowie eine Vielzahl spartenübergreifender Kursangebote. Ihr differenziertes Angebot besteht aus Kursen, langfristigen Fortbildungen und Qualifizierungen, Tagungen und Werkstätten.

Die Akademie der Kulturellen Bildung verfügt über eine ausgewiesene Expertise in Theoriebildung, Politikberatung und Konzeptentwicklung. Forschung und Evaluation gehören ebenso zu ihren Leistungen wie die Erschließung von pädagogischen und gesellschaftlichen Querschnittsthemen. Sie nimmt Einfluss auf die Entwicklung neuer Berufsbilder und Arbeitsfelder der Kulturellen Bildung und ist aktiver Mitgestalter der außerschulischen Kulturellen Bildung.

Das Leitbild der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW kann hier abgerufen werden.

2.2. Verhaltenskodex

Die Akademie der Kulturellen Bildung setzt sich dafür ein, ein Umfeld zu schaffen, in dem jede*r positive Erfahrungen machen kann und lehnt jegliche Form von Diskriminierung ab. Wir dulden keinerlei Form von Belästigung gegenüber Teilnehmenden und Mitarbeitenden. Persönliche Grenzen sind zu respektieren. Körperlich oder verbal übergriffiges Verhalten jeglicher Art wird nicht akzeptiert. Dazu zählen beispielsweise unangemessene Kommentare, ausgrenzende, diskriminierende, antisemitische, ableistische, rassistische, gewaltvolle, queerfeindliche oder sexistische Beleidigungen, Einschüchterungen sowie unerwünschter Körperkontakt bis hin zur Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt. Diese Regeln gelten für alle Personen sowie in allen analogen und digitalen Räumen und Angeboten der Akademie der Kulturellen Bildung.

Kommt es zu Verstößen gegen den Verhaltenskodex, gehen wir diesen nach und behalten uns Maßnahmen vor – vom Ausschluss aus Kursen bis hin zum Hausverweis oder Hausverbot. Betroffene oder Zeug*innen von Diskriminierung oder grenzüberschreitendem Verhalten können sich jederzeit an das Awareness-Team wenden. Vor Ort ist das Team über die Rezeption oder per E-Mail erreichbar unter schutz@kulturellebildung.de. Wir sorgen für eine zeitnahe Rückmeldung und behandeln alle Anliegen vertraulich.

3. Risikoanalyse und Risikobewertung

In der kulturellen Bildungsarbeit, u. a. Theater, Performance, Tanz, werden mit Körper, Bewegungen und Haltungen Ausdrucksweisen erprobt. Hierbei kann es im Rahmen methodischer Mittel wie beispielsweise Partner- oder Gruppenarbeit zu Berührungen, Haltungsübungen und -korrekturen kommen. Solche kleinen, großen und versteckten, oft nicht gewollten Grenzüberschreitungen im Alltagshandeln passieren und hinterlassen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unterschiedliche Erfahrungseindrücke. Grenzen zwischen Menschen werden unterschiedlich wahrgenommen. Für den Einen ist es ein unerhörter Eingriff in die eigene Autonomie, für den Anderen ein zu vernachlässigendes Ereignis. Hintergrund ist die eigene Biografie, eigene Deutungen von Werten und Normen, der Umgang mit Macht, die Reflexion der eigenen (beruflichen) Rolle, die päd. Haltung und Professionalität. Was ist ein angemessener förderlicher Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, der das Kindeswohl [Personenwohl] im Blick hat, die persönliche Integrität der Kinder [Personen/Personengruppen] wahrt und die individuelle Entwicklung hin zu einem verantwortungsvoll handelnden Menschen fördert?

Die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW ist in erster Linie eine Weiterbildungseinrichtung im Bereich der Erwachsenenbildung. Wenige Angebote richten sich direkt an Kinder und Jugendliche. Im Rahmen des Schutzkonzepts rücken dabei bestimmte Situationen und Risikofaktoren in den Fokus:

  • Körperkontakt im Rahmen von Methodeneinsätzen oder Haltungskorrekturen
  • Pädagogische Situationen, die in einem 1:1 Betreuungs- oder Anleitungsverhältnis stehen
  • Tanz-, Party oder andere Feierveranstaltungen
  • Unterbringung (Übernachtungen im Haus)
  • Sanitärräume und Wellnesszonen
  • Naturraum rund ums Haus mit angrenzendem Waldgebiet
  • Persönliches Verhältnis zu und Umgang mit ungleichen Machtverhältnissen
  • Schutzrechte im digitalen Raum

Die pädagogische Arbeit findet in verschiedenen räumlichen Umgebungen statt, in denen Teilnehmende und Referierende/ Lehrende/ Leitende/ Verwaltende/ Mitarbeitende einander begegnen. Bei einigen Angeboten sind die Betreuungspersonen/Aufsichtsführenden/ Begleitpersonen als fester Bestandteil der Gruppe eingebunden. Neben der überwiegend stattfindenden Arbeit in der Gesamtgruppe gibt es auch Arbeitsformen und Phasen, in denen die Teilnehmenden und die Verantwortlichen in Kleingruppen agieren oder sich in pädagogischen Situationen in einem 1:1-Betreuungs- oder Anleitungsverhältnis befinden. Die Veranstaltungen sind in der Regel mehrtägig und beinhalten häufig auch Übernachtungen. All diese Situationen werden im Folgenden näher betrachtet werden.

3.1. Körperkontakt im Rahmen von Methodeneinsätzen oder Haltungskorrekturen

Zufällige, beispielsweise im Rahmen von Haltungskorrekturen notwendige körperliche Berührungen können – insbesondere ohne vorherige Ankündigung oder Einwilligung – als unangemessen und grenzüberschreitend wahrgenommen werden. Mögliche Machtgefälle, etwa zwischen Teilnehmenden und Anleitenden oder zwischen Erwachsenen und Kindern, können dieses Empfinden verstärken. Betroffene trauen sich möglicherweise nicht, Irritationen anzusprechen.

3.2. Pädagogische Situationen in einem 1:1-Betreuungs- oder Anleitungsverhältnis

Vor allem pädagogische Situationen in einem 1:1-Betreuungs- oder Anleitungsverhältnis bergen aus präventiver Sicht das höchste Gefährdungspotenzial für (sexualisierte) Gewalt. Dies liegt vor allem daran, dass in Gesprächen, Pausen, bei Beratungen oder in bestimmten Kurssituationen “unbeobachtete” Räume entstehen, in denen keine weiteren Personen anwesend sind. Solche Settings gehen oft mit einer besonderen Nähe einer – sei es durch ein strukturelles oder gewachsenes Vertrauensverhältnis oder einer intimen Gesprächs- oder Interaktionssituation einher. Grenzgefährdend kann sich ein Machtgefälle aufgrund von Rollen, Alter oder Funktion zwischen Teilnehmenden und Lehrenden auswirken, welches Gefahr laufen kann, ohne die ausgleichende Präsenz einer Gruppe bestehen zu bleiben.

3.3. Tanzveranstaltungen, Feste, Feiern und Barbetrieb

Innerhalb mehrtägiger Fortbildungen sind Angebote wie Partys, Tanzen, Feiern erwünschte Elemente des gruppendynamischen Zusammenwachsens und Kennenlernens. Diese finden meistens in der Akademie-Bar, gelegentlich auch in Seminarräumen statt. Solche Veranstaltungen zeichnen sich durch eine offene und mitunter ausgelassene Atmosphäre aus. Durch möglichen Alkoholkonsum können die Hemmschwellen für Grenzüberschreitungen sinken. Den Barbetrieb beaufsichtigt in der Regel fachkundiges Personal und/oder die Kursleitungen selbst. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Bar geschlossen. Dadurch wird eine unbeaufsichtigte Nutzung vermieden.

3.4. Unterbringung

Die meisten Kursangebote der Akademie der Kulturellen Bildung sind mehrtägig und beinhalten Übernachtungen vor Ort. Für die Gäste stehen Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer zur Verfügung. In Angeboten, die von Erziehungsberechtigten begleitet werden, erfolgt die Unterbringung der minderjährigen Teilnehmenden gemeinsam mit diesen. In anderen Angeboten ist eine Unterbringung in nach Geschlechtern getrennten Mehrbettzimmern möglich.

3.5. Sanitärräume

Im Übernachtungstrakt befinden sich Sanitärräume, die sich entweder direkt im Zimmer befinden oder im Übernachtungstrakt von mehreren Zimmern gemeinsam genutzt werden. Darüber hinaus gibt es im Gebäude weitere allgemein zugängliche Sanitäranlagen. Einige dieser Sanitärräume sind ausschließlich durch Einzelpersonen nutzbar und entsprechend gekennzeichnet, entweder als All-Gender-Bereiche oder geschlechtsspezifisch (männlich/weiblich).

3.6. Wald und Wiesen als Außennutzfläche für den akademischen Betrieb

Die Akademie der Kulturellen Bildung verfügt über ein weitläufiges und attraktives Außengelände, das direkt an das Naturschutzgebiet Untere Wupper angrenzt. Der Außenbereich wird regelmäßig für Kurseinheiten genutzt. Außerhalb der Kurszeiten dürfen Kinder- und Jugendliche das angrenzende Naturschutzgebiet nicht eigenständig betreten. Im Rahmen von Angeboten, die in Begleitung der Erziehungsberechtigten erfolgen, liegt dies in deren Ermessen und Verantwortung.

3.7. Machtverhältnisse

Ungleiche Machtverhältnisse werden durch formale Abhängigkeiten und eine Struktur der Unterordnung gebildet und durch eingeschränkte Handlungsfreiheit charakterisiert. Insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen vermitteln hierarchische Strukturen Autorität und begünstigen Manipulation oder erleichtern Beeinflussung. Auch die außerschulische Bildungsarbeit ist nicht frei von vergleichbaren Risiken. Angst vor Strafen, Blamagen, Repressalien oder Scham kann Teilnehmende, Lernende, insbesondere junge Menschen davon abhalten, Vorfälle zu melden, offen zu schildern oder sich deren Gefahren zu erwehren.

3.8. Schutzrechte im digitalen Raum

Die Nutzung von Sozialen Medien und digitalen Netzwerken in der Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen ist ausschließlich über die beruflichen Kanäle erlaubt. Die Akademie achtet darauf, dass die Teilnehmenden mit Smartphones oder in Internetforen im Rahmen der Angebote nur gewaltfreie Inhalte nutzen. Foto- oder Tonmaterial wird nur mit Einwilligung und in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht.

4. Prävention

Berufliches Handeln in der Bildungsarbeit sind nicht selten von ungleichen Machtverhältnissen charakterisiert. Das trifft auch in vielen Bereichen der außerschulischen Bildungsarbeit zu. Lehrende, referierende, leitende Fachkräfte tragen eine besondere Verantwortung Abhängigkeitsverhältnisse zu vermeiden und stattdessen ein fachlich begründetes Vertrauensverhältnis aufzubauen, in welchem professionell in der Balance von Nähe und Distanz gearbeitet werden kann. Mitarbeitende, deren Tätigkeiten typischerweise Macht-, Abhängigkeits- oder Vertrauensverhältnisse beinhalten, tragen eine besondere Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz. Sexuelle Kontakte innerhalb solcher Beziehungsstrukturen widersprechen unserem Schutzauftrag und sind grundsätzlich ausgeschlossen (Verzicht auf Nähe).

Zudem sollen Mitarbeitende während ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit das persönliche Nähe-Distanz-Empfinden anderer Personen beachten und respektieren (Abstandsgebot). Wertschätzung und respektvolles Miteinander gehören zu den Grundprinzipien beruflichen Handelns der Akademie der Kulturellen Bildung. Entsprechend werden körperliche oder psychische Gewalt sowie beleidigende, diskriminierende oder aggressive Kommunikation nicht toleriert (Gewaltfreiheitsgebot).

Werden diskriminierende, gewalttätige, sexualisierte oder sexistische Verhaltensweisen, extremistisches Gedankengut oder Mobbing bekannt, sind Fachkräfte und Mitarbeitende verpflichtet dagegen vorzugehen oder einzugreifen – etwa durch Hinweise auf Ground Rules, klare Positionierungen oder ein pädagogisches Gespräch.

4.1. Awareness-AG und Ansprechpersonen

Die 2024 gegründete Awareness-AG hat die Aufgabe, für Grenzverletzungen, Diskriminierung, Gewaltformen und Machtverhältnisse zu sensibilisieren. Sie entwickelt das vorliegende Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt kontinuierlich zu einem umfassenden Awareness-Konzept für die Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW weiter. Die Arbeitsgruppe konzipiert Strategien und Maßnahmen, um Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Sie überprüft Verhaltensregeln, Richtlinien und Prozesse, um sowohl präventiv zu handeln als auch Betroffenen sichere und verlässliche Kommunikationswege zu bieten. Zudem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationseinheiten und fungiert mit ihren Mitgliedern als Anlaufstelle für Meldungen. Die Awareness-AG evaluiert die Inhalte des Schutzkonzepts und implementiert diese. Meldungen oder Anfragen können an das Awareness-Team vor Ort (über die Rezeption) oder per E-Mail an schutz@kulturellebildung.de gerichtet werden.

4.2. Vorlage und Dokumentation der Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse

Alle Mitarbeitenden, die in der Akademie der Kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind verpflichtet, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als sechs Monate ist. Für angestellte Mitarbeitende ist das Führungszeugnis Bestandteil des Einstellungsverfahrens, für Gastdozierende Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Die Einsicht erfolgt bei Erstanstellung sowie anschließend alle fünf Jahre durch die Geschäftsführung bzw. die Studienleitung (bei Dozierenden).

4.3. Selbstverpflichtungserklärungen aller Mitarbeitenden

Durch Sensibilisierung, partizipative Entscheidungsprozesse und eine Kommunikation auf Augenhöhe kann die Ausübung und der Missbrauch ungleicher sichtbar gemacht und bestenfalls abgebaut werden. Der Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden verbindlich. Er wird als Selbstverpflichtungserklärung regelmäßig überarbeitet und von den Mitarbeitenden in einem Zyklus von maximal fünf Jahren unterzeichnet.

4.4. Ground Rules im Kursgeschehen

Um die Sicherheit aller Beteiligten zu erhöhen, Machtverhältnisse abzubauen und Unsicherheiten in Bezug auf mögliche Körperkontakte zu vermeiden, wurden für das Kursgeschehen Ground-Rules erarbeitet. Diese werden den Teilnehmenden zu Beginn jeder Kursveranstaltung vorgestellt, gemeinsam besprochen und bei Bedarf in der Gruppe angepasst.

Ground-Rules – unsere gemeinsame Arbeitsgrundlage

Du sorgst für dich!
Du entscheidest selbst, welche Übungen du in welchem Umfang und in welcher Intensität machen möchtest. Du entscheidest, wie intensiv und physisch du arbeiten willst, sodass es dir gut geht, du dich nicht überforderst und keine Verletzungen riskierst.

Du hast die Freiheit, zu fragen und zu sprechen!
Du kannst jederzeit nachfragen, wenn dich etwas irritiert, verunsichert oder beschäftigt. Sprich über deine Perspektive, die Wirkung auf dich und deine Bedürfnisse und Wünsche. Übernimm Verantwortung dafür, dass deine Fragen beantwortet werden.

Du hast die Freiheit nicht zu partizipieren!
Wenn du das Gefühl hast, dass du gerade nicht am richtigen Ort bist oder dass du nicht lernen oder etwas beitragen kannst, hast du das Recht, den Raum oder die Übung mit Rücksicht und Respekt zu verlassen. Bitte informiere kurz die Kursleitung, dass du gehst oder wenn du Unterstützung benötigst!

Du trägst Mitverantwortung für dich und für die Gruppe!
Bitte sprich frühzeitig an, wenn dich etwas stört, hindert, oder wenn du etwas brauchst. Bring dich mit deinen Bedürfnissen und Wünschen ein – sie sind willkommen! Gemeinsam können wir daran arbeiten, etwas zu verändern. Achte zugleich auf den Gruppenprozess: Dein Handeln beeinflusst auch das gemeinsame Erleben, das Miteinander und die Qualität des Kursgeschehens. Überlege, ob eine Frage oder ein Anliegen sofort geklärt werden muss oder ob ein anderer Zeitpunkt und Kontext geeigneter ist.

Wir bilden gemeinsam die Möglichkeitsräume!
Wir schaffen gemeinsam einen Raum, in dem wir uns wertschätzend und anerkennend begegnen. Jede*r trägt dazu bei.

Du sorgst mit für Vertraulichkeit!
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles, was du teilst, vertraulich bleibt.

Du hast die Freiheit, Kritik zu äußern!
Du darfst jederzeit sagen, wenn du den Eindruck hast, dass eine oder mehrere der genannten Freiheiten eingeschränkt sind!

Die Ground-Rules sind ein zentraler Präventionsbaustein im Schutzkonzept der Akademie der Kulturellen Bildung. Sie stärken Selbstbestimmung und stellen klar, dass die körperliche Integrität aller geachtet wird. Durch offene Kommunikation fördern sie Vertrauen und schaffen Transparenz. Freiwilligkeit als Grundprinzip schützt vor Überforderung und Grenzverletzungen. Die gemeinsame Mitverantwortung ermöglicht frühzeitige Rückmeldungen und verteilt die Verantwortung für ein wertschätzendes Miteinander auf alle Beteiligten. Vertraulichkeit schafft einen geschützten Raum, in dem auch sensible Informationen geteilt werden können. Die Freiheit, Kritik äußern zu dürfen, fördert eine reflektierte und sichere Lernkultur und trägt zum Lernerfolg bei.

PrinzipBedeutung für den Schutz
Du sorgst für dichAchtung von Selbstbestimmung und körperlicher Integrität
Du hast die Freiheit zu fragen und zu sprechenOffene Kommunikation schafft Vertrauen und Transparenz
Du hast die Freiheit nicht zu partizipierenFreiwilligkeit schützt vor Überforderung und Grenzverletzungen
Du trägst MitverantwortungFrühzeitige Rückmeldungen ermöglichen Prävention
Wir bilden gemeinsam MöglichkeitsräumeGemeinsame Verantwortung für ein wertschätzendes Miteinander
Du sorgst mit für VertraulichkeitSchutz sensibler Informationen
Du hast die Freiheit, Kritik zu äußernFörderung einer reflektierten und sicheren Lernkultur

4.5. Schulungen

Um Mitarbeitende bestmöglich für das Thema und seine Allgegenwärtigkeit zu sensibilisieren, wird das Schutzkonzept regelmäßig in abteilungsübergreifenden Besprechungen behandelt. Die Fachkräfte der Akademie der Kulturellen Bildung werden im Themenbereich Gewaltschutz regelmäßig geschult.

Dozierende, die in Kursen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, verpflichten sich zu regelmäßigen Schulungen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes.

Die Awareness-AG hat zudem den Kontakt zur Regionalstelle der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW im Regierungsbezirk Düsseldorf aufgebaut. Neben einer fachlichen Beratung zur Erstellung von Schutzkonzepten wurden dort auch geeignete Gastreferierende angefragt, um das Thema „Schutzkonzepte“ künftig noch stärker im Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie zu verankern. Dieses Schulungsangebot soll allen Mitarbeitenden der Akademie offenstehen.

4.6. Organisationsexterne Stelle

Es ist zudem essenziell, eine von der Akademie der Kulturellen Bildung unabhängige externe Anlaufstelle bereitzustellen, die Mitarbeitende bei Vorfällen unparteiisch und fair begleitet. Diese stellt sicher, dass das Schutzkonzept konsequent verfolgt wird und Präventionsmaßnahmen sowie Aufarbeitungsprozesse bei Vorfällen auf allen Ebenen stattfinden. Hierzu arbeitet die Akademie der Kulturellen Bildung mit der Regionalstelle der Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW im Regierungsbezirk Düsseldorf zusammen.

5. Intervention/Notfallplan

5.1. Informations- und Kommunikationswege

Gesicherte und transparente Informations- und Kommunikationswege sollen Kinder und Jugendliche, aber auch Mitarbeitende niedrigschwellig dazu ermutigen, Vorfälle zu melden oder auf potenzielle Gefahrensituationen und problematische Strukturen hinzuweisen. Dazu werden folgende Strukturen geschaffen:

Feste Ansprechpartner*innen: Die Mitglieder der Awareness-AG fungieren als Ansprechpersonen im Haus. Die Gruppe umfasst sieben Mitarbeitende aus den unterschiedlichen Bereichen der Akademie (Fachbereichsleitungen, Mitarbeitende aus der Verwaltung und Hauswirtschaft sowie jeweils eine Vertretung einer angegliederten Organisation). Die Zusammensetzung aus verschiedenen Abteilungen ist wichtig, da der Betrieb der Akademie sich auch auf Abend-, Wochenend- und Nachtzeiten erstreckt. Die Ansprechpersonen sind über die Rezeption erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption steht eine Notfallnummer sowie ein E-Mail-Kontakt zur Verfügung.

E-Mail-Adresse: Unter schutz@kulturellebildung.de können sich Betroffene mit Fragen und Problemen rund um das Schutzkonzept der Akademie wenden. Diese Kontaktform ermöglicht es Betroffenen, die nicht direkt mit Mitarbeitenden sprechen möchten, Anliegen und Probleme trotzdem organisationsintern zu äußern und bearbeiten zu lassen. Sofern keine unmittelbare persönliche Begegnung erforderlich ist, senkt diese Kontaktmöglichkeit möglicherweise die Hemmschwelle der Betroffenen. Die E-Mail-Adresse wird durch die Mitglieder der Awareness-AG abgerufen.

Aushänge: Durch Aushänge im Haus wird auf das bestehende Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt aufmerksam gemacht. Sie enthalten Informationen zu den internen Meldemöglichkeiten (feste Ansprechpersonen, E-Mail-Adresse) sowie Kontaktdaten externer Stellen (z.B. Krisentelefone).

5.2. Maßnahmen der Soforthilfe

Rückzugsraum: Wenn eine Situation vorliegt, die sofortige medizinische Unterstützung erfordert, ist umgehend ein Rettungswagen zu rufen. Für andere Fälle steht in der Akademie der Kulturellen Bildung ein barrierefrei zugänglicher Rückzugsraum zur Verfügung, der betroffenen Person Abstand und Schutz ermöglicht.

Pädagogisches Gespräch: Handelt es sich um unklare Meldungen oder geringfügige Vorfälle – etwa verbale Beleidigungen ohne Bedrohung – erfolgt zunächst eine interne Klärung. Dazu gehört ein pädagogisches Gespräch und, sofern relevant, die Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten. Die Gespräche führen die Pädagogischen Fachkräfte unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorfalls, möglichst gemeinsam mit einer weiteren Person aus dem Mitarbeitendenkreis der Akademie.

Kommunikation ans Leitungsteam: Bei allen Fällen, in denen ein Rettungswagen gerufen wird oder Jugendamt, Polizei oder die organisationsexterne Stelle eingebunden sind, ist das Leitungsteam umgehend über die bekannten Mobiltelefonnummern sowie per E-Mail zu informieren. Bei Fällen, in denen die Situation vor Ort durch andere Maßnahmen wie beispielsweise ein pädagogisches Gespräch deeskaliert werden kann, erfolgt die Information an das Leitungsteam zeitnah im Nachgang.

Einbindung von Jugendamt und Polizei: Die Sicherheit aller Beteiligten hat stets oberste Priorität. Pädagogische Fachkräfte greifen bei der Gefährdung anderer Personen sofort deeskalierend ein und holen sich, wenn möglich, Unterstützung durch einen weiteren Mitarbeitenden der Akademie. Jeder Vorfall muss zeitnah schriftlich dokumentiert werden (mit Datum, Uhrzeit, Ort, Beteiligte, Beobachtungen). Bei schwerwiegenden Straftaten ist unverzüglich die Polizei einzuschalten und Anzeige zu erstatten. Dies betrifft insbesondere:

  • Körperverletzung mit Verletzungsfolge oder Bedrohungen
  • sexuelle Übergriffe oder Missbrauchsverdacht
  • Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischen, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten
  • Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, extremistischer Parolen oder Gesten
  • erhebliche Sach- oder Vermögensschäden.

Einbindung der organisationsexternen Stelle: Die organisationsexterne Anlaufstelle kann zu jeder Zeit eingebunden werden. Der Kontakt kann auf Wunsch der betroffenen Person oder der Mitarbeitenden der Akademie aufgenommen werden.

Abbruch eines Kurses oder einer Fortbildung: Ein Kursabbruch ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine akute Gefährdungslage vorliegt, wie beispielsweise körperliche Gewalt oder Bedrohungen, die nicht sofort deeskaliert werden können, sexuelle Übergriffe, Missbrauchsverdacht oder massive Grenzverletzungen, strafrechtlich relevantes Verhalten wie Besitz oder Verbreitung jugendgefährdender Medien, Drogen- oder Alkoholkonsum während des Kurses oder die Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen und Gesten.

Ein Ausschluss einzelner Personen vom Kurs ist außerdem möglich, wenn das pädagogische Ziel des Angebots nicht mehr gewährleistet werden kann, etwa durch fortgesetzte schwere Störungen, wiederholte Regelverstöße, eskalierende Dynamiken, die das geplante Arbeiten unmöglich machen. Der Abbruch oder Ausschluss erfolgt durch die Kursleitung, nach Möglichkeit gemeinsam mit einer weiteren mitarbeitenden Person der Akademie. Es gelten die AGB und die Hausordnung der Akademie der Kulturellen Bildung des Bundes und des Landes NRW.

5.3. Datenschutz

Ein wirksames Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt basiert auf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten – insbesondere von Betroffenen, Fachkräften, Ehrenamtlichen sowie ggf. externen Beratungsstellen. Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten ist dabei unverzichtbar. Datenschutz schafft Vertrauen. Er schützt die Persönlichkeitsrechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ebenso wie die Rechte der Mitarbeitenden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Schutzkonzepts erfolgt auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Löschung von Daten richten sich strikt nach diesen gesetzlichen Vorgaben.

Dabei gelten insbesondere folgende Grundprinzipien:

  • Datenminimierung: Es werden nur jene Daten erhoben, die für den jeweiligen Zweck unbedingt erforderlich sind.
  • Zweckbindung: Daten dürfen ausschließlich für den vorher definierten und legitimen Zweck verwendet werden.
  • Transparenz: Betroffene müssen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert werden.
  • Vertraulichkeit: Personenbezogene Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Integrität und Sicherheit: Es sind geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um Datenverluste oder -manipulationen zu verhindern.
  • Rechte Betroffener: Dazu zählen Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. Alle Rechte sind jederzeit zu beachten.

Im Fall eines Verdachts oder einer Meldung sexualisierter Gewalt ist besonders sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten erforderlich. Dabei gilt:

  • Alle Angaben sind streng vertraulich zu behandeln.
  • Dokumentationen müssen sachlich, präzise und nur dem unbedingt notwendigen Personenkreis zugänglich sein.
  • Daten dürfen ausschließlich an befugte Stellen weitergegeben werden (z.B. Fachberatungsstellen, Polizei oder Jugendamt) und nur, wenn dies rechtlich zulässig und zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung notwendig ist.
  • Die betroffene Person ist – soweit möglich und sinnvoll – über jede Datenweitergabe zu informieren, sofern dadurch der Schutzprozess nicht gefährdet wird.

6. Qualitätssicherung und Evaluation

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist dann wirksam und nachhaltig, wenn nicht nur die Umsetzung, sondern auch die Qualität regelmäßig überprüft wird. Daher evaluiert die Awareness-Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen die Aktualität des Schutzkonzepts, entwickelt es kontinuierlich weiter und passt es bei Bedarf an neue Anforderungen an. Dabei fließen inhaltliche, fachliche und gesetzliche Entwicklungen systematisch ein.