Rechtsanspruch Ganztag: Chancen für mehr Teilhabegerechtigkeit in der non-formalen Kulturellen Bildung
Am 17.11. entwickelten Vertreter*innen von Kommunen, Schulleitungen, Ganztagsträgern und Kultureller Bildung auf Einladung der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW in einer Denkwerkstatt alternative Ideen zu einer stärkeren strukturellen und chancengerechten Verankerung non-formaler kultureller Bildung im Ganztag.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 stehen Kommunen, Träger*innen und Schulen vor großen strukturellen und fachlichen Herausforderungen. Er bietet jedoch auch Chancen, neue Ideen für die Zukunft zu entwickeln, um Angebote der Kulturellen Bildung nachhaltig im Ganztag zu verankern und die Qualität von Betreuung und Bildung auf eine andere Ebene zu heben. Die experimentelle Denkwerkstatt brachte dazu Vertreter*innen aus Kommunen, Ganztag, Schulen, Kultureinrichtungen und Verbänden in der Akademie der Kulturellen Bildung zusammen. Gemeinsam diskutierten sie in Remscheid innovative Ansätze für den Ganztag und gerechte Teilhabechancen.
Die Denkwerkstatt stellte zunächst Modelle aus Deutschland und dem europäischen Ausland vor. Darunter ein Ansatz aus Finnland, der die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellt und kulturelle Teilhabe über kommunale Strukturen organisiert. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer*innen in Arbeitsgruppen, wie sich Kulturelle Bildung im Ganztag neu denken lässt, um diese nachhaltiger zu verankern entsprechend der individuellen Interessen und Neigungen der Kinder.
„Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztag im Primarbereich könnten die Weichen gestellt werden, dass junge Menschen nicht nur ein Recht auf formale Bildung und Betreuung, sondern zugleich auf non-formale Bildung erhalten. Entscheidend ist dabei die gleichberechtigte Ausgestaltung und Verantwortung für den Ganztag von formalen und non-formalen Partnern wie kommunalen Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen, Sportverbänden, Musikschulen, Bibliotheken oder Museen. Auf diese Weise lassen sich Prinzipien des Non-formalen wie Interessen, Partizipation und Freiwilligkeit in den Blick nehmen. Die Kommunen könnten bei diesen Steuerungsprozessen eine Schlüsselfunktion einnehmen. Denn – so ein afrikanisches Sprichwort – es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind zu erziehen“, so Prof. Dr. Susanne Keuchel, Direktorin der Akademie der Kulturellen Bildung
Die Ergebnisse und Ideen der Denkwerkstatt sollen gebündelt in die Diskussionen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs einfließen. Weitere Veranstaltungen der Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW zum Thema sind geplant.